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   BVerwG, 04.03.1987 - 2 B 80.86   

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BVerwG, 04.03.1987 - 2 B 80.86 (https://dejure.org/1987,11866)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1987 - 2 B 80.86 (https://dejure.org/1987,11866)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1987 - 2 B 80.86 (https://dejure.org/1987,11866)
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  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1987 - 2 B 80.86
    ist in dem oben dargelegten Sinn nicht klärungsbedürftig, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht grundsätzlich fest, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder dem einzelnen einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt einräumen (vgl. u.a. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1987 - 2 B 80.86
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht beantwortete Frage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für das erstrebte Revisionsverfahren erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1987 - 2 B 80.86
    ist in dem oben dargelegten Sinn nicht klärungsbedürftig, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht grundsätzlich fest, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder dem einzelnen einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt einräumen (vgl. u.a. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1987 - 2 B 80.86
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht beantwortete Frage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für das erstrebte Revisionsverfahren erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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